Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsbetrieb von B-SAFE e.U. gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von B-SAFE ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

1.3. B-SAFE e.U. behält sich das einseitige Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu aktualisieren. Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen ist der Kunde an die geänderten AGB gebunden, wenn er der Änderung nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungen schriftlich widerspricht.

1.4. B-SAFE e.U. verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit stets das generische Maskulinum und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder einzelnen Personen.

1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Unternehmensgegenstand, Markt

2.1. B-SAFE e.U. erbringt Leistungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und der Arbeitssicherheit.

2.2. B-SAFE e.U. richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmen (B2B).

2.3. Die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen unterliegen einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung.

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1. Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

3.2. Angebote von B-SAFE e.U. sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet werden.
Die im Angebot getroffenen Aufwandschätzungen und Lieferungstermine verstehen sich – sofern sich aus der Natur des Geschäfts oder dem Angebot nichts Abweichendes ergibt – immer als voraussichtlicher Aufwand bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.

3.3. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt zwischen B-SAFE e.U. und dem Kunden
ein Vertrag über die im Angebot dargelegten Leistungen zustande.

4. Lieferungserbringung, Erfüllungsort, Termine, Verzug

4.1. B-SAFE e.U. verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen des
Kunden, jedoch ohne unnötigen Aufschub, durchzuführen.

4.2. Die Leistungstermine und -fristen werden von B-SAFE e.U. nach Möglichkeit eingehalten. Sie
sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und
verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den
Kunden.

4.3. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich – sofern zweckmäßig – mit der Erbringung von
Teilleistungen bzw. -lieferungen durch B-SAFE e.U. und deren separater Verrechnung
einverstanden.

4.4. Liefer- und Versandkosten sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.

4.5. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von B-SAFE.

4.6. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Verzugs ist ausgeschlossen, sofern nicht
eine mindestens 14-tägige Nachfrist gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist.
Geringfügige oder branchenübliche Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt.

4.7. Bei Lieferverzug ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten. Ein Rücktritt vom
Vertrag bleibt nur unter den in diesen AGB geregelten Voraussetzungen zulässig.

5. Wechselseitige Rechte und Pflichten

5.1. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

5.2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist B-SAFE e.U. auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit die notwendigen, in seiner Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen erbringen, um B-SAFE e.U. die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Pflichten und die Erbringung der Leistungen ohne Nachteile zu ermöglichen.

5.3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten (Obliegenheiten), so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum der der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Verzögerungen.

5.4. Etwaige infolge Verletzung der Obliegenheiten eintretenden zusätzlichen Aufwendungen bzw. Schäden sind vom Kunden zu tragen.

5.5. B-SAFE e.U. stellt dem Kunden zu den angebotenen Produkten entsprechende Datenblätter oder sonstige produktbezogene Informationen zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der Produkte sorgfältig zu lesen und deren Inhalt – insbesondere Wartungs- oder Produktpflegehinweise – zu berücksichtigen.

6. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungskonditionen, Verzugszinsen, Barauslagen

6.1. Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Es versteht sich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein ziffernmäßig bestimmter Umsatzsteuerbetrag genannt ist, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2. B-SAFE e.U. hat das Recht, bei Auftragserteilung Akontozahlungen oder Zwischenzahlungen in beliebiger Höhe zu verlangen und die Leistungserbringung von Zahlungszielen bzw. dem tatsächlichen Zahlungseingang durch den Kunden abhängig zu machen.

6.3. Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von B-SAFE e.U. nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Seite 3 von 5

6.4. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen.

6.5. B-SAFE e.U. kann außer den vereinbarten bzw. gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeten und ihm erwachsenen Schäden geltend machen. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

6.6. Sofern nicht anders vereinbart hat der Kunde im Falle einer vereinbarten Anreise von B-SAFE die angemessenen und erforderlichen Reise- und Nebenkosten zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Transport, Unterkunft (z. B. Hotelaufenthalte) sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen

7.1. B-SAFE e.U. leistet dem Kunden dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot bzw. Vertrag entsprechen. Insbesondere gewährleistet B-SAFE e.U., dass die Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und/oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.

7.2. Vorträge und Schulungen betreffend Arbeitssicherheit werden von B-SAFE e.U. nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Kunde trägt die Endverantwortung für die Kontrolle, beziehungsweise Umsetzung der Schulungs- und Vortragsinhalte.

7.3. B-SAFE e.U. übernimmt daher keine Haftung für Schäden oder sonstige negative Folgen die aus der Implementierung der vermittelten Inhalte (Richtigkeit, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit) resultieren.

7.4. B-SAFE übernimmt weiters keine Haftung für Schäden, die auf ein Fehlverhalten des Kunden, von dessen Mitarbeitern, höhere Gewalt bzw. sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Dritten zurückzuführen sind.

7.5. Der Kunde verpflichtet sich bei Warenlieferungen, diese in Qualität und Quantität unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die diesbezüglichen Leistungen gelten vom Kunden als genehmigt und somit mängelfrei, wenn der Kunde nicht binnen 7 Tagen ab der Zustellung schriftlich einen Mangel anzeigt. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst (Mangelschaden) sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen.

7.6. B-SAFE e.U. ist berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbessrung, Austausch, Preisminderung) und deren Zeitraum zu bestimmen.

7.7. B-SAFE e.U. haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmens, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

7.8. B-SAFE e.U. haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, Begräbniskosten, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie nicht für bestimmte Erträge.

7.9. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

7.10. Bei unsachgemäßer Wartung oder Pflege des Produktes verfallen die Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden entschädigungslos.

7.11. Im Falle einer Haftung von B-SAFE e.U. wird das Verschulden – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – nicht vermutet, sondern hat der Kunde hierfür den Beweis zu erbringen.

8. Datenschutz

8.1. B-SAFE e.U. verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.

8.2. B-SAFE e.U. wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.

8.3. B-SAFE e.U. verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.

8.4. Die Datenschutzbestimmungen von B-SAFE e.U. sind auf der Webseite abrufbar und akzeptiert der Kunde diese inhaltlich.

9. Höhere Gewalt

9.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.

9.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von B-SAFE e.U. vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.

10. Subunternehmer, Aufrechnungsverbot, Eigentumsvorbehalt

10.1. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber B-SAFE e.U. ist unzulässig.

10.2. Der Einsatz von Subunternehmen ist stets zulässig.

10.3. Die Parteien vereinbaren einen verlängerten Eigentumsvorbehalt zugunsten von B-SAFE e.U. Die gelieferte Ware verbleibt sohin bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden im Eigentum von B-SAFE e.U. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn B-SAFE e.U. dies ausdrücklich bestätigt hat.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

11.1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

11.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.

12.2. Beide Parteien stimmen der wechselseitigen Kommunikation per einfachem E-Mail zu. Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt bekannt gegebene (elektronische) Zustellanschrift übermittelt werden.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses Vertrages.

Stand: März 2026